In der Schweiz sind die Tabakprodukte weniger reglementiert als in den meisten europäischen Ländern. Viele Länder haben restriktive Massnahmen ergriffen, wie komplette Werbeverbote, neutrale Packungen, hohe Steuern und verschärfter Jugendschutz. Als eines der letzten Länder hat die Schweiz das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC), dass sie bereits 2004 unterzeichnet hat, noch immer nicht ratifiziert.
Und was sagt das Gesetz?
Das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, SR 818.31) ist am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten. Es verfolgt drei Hauptziele:
- Schutz der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Konsums von Tabak- und Nikotinprodukten;
- Schutz der Minderjährigen vor dem Konsum dieser Produkte;
- Verringerung des Konsums dieser Produkte.
Das Gesetz verbietet zudem die Abgabe (Verkauf und kostenlose Weitergabe) an Minderjährige von Tabakprodukten (Zigaretten, Zigarren, erhitzte Tabakprodukte, Schnupftabak, Snus usw.) und Nikotinprodukten (E-Zigaretten, Nikotinbeutel). Das Verbot gilt für Geschäfte, für den Online-Handel und für Automaten. Die gesetzliche Altersbeschränkung von 18 Jahren für den Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten gilt in der ganzen Schweiz. In allen Verkaufsstellen muss sichtbar und leserlich auf das Verbot hingewiesen werden.
Zur Werbung
Heute ist die Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte auf allen Gegenständen, die sich direkt an Minderjährige richten, verboten: auf Schulmaterial und Spielzeug; auf Werbegegenständen, die an Minderjährige abgegeben werden; in Zeitungen, Zeitschriften oder Publikationen und Internetseiten sowie Anwendungen, die für Minderjährige bestimmt sind; an Orten und Veranstaltungen, die hauptsächlich von Minderjährigen besucht werden. Das Werbeverbot gilt ebenfalls für den öffentlichen Raum, für Kinos, in und an öffentlichen Verkehrsmitteln, in und an Gebäuden, die öffentlichen Zwecken dienen, auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen. Die Kantone können strengere Vorschriften erlassen.
Mehr zu den politischen Massnahmen der Kantone findet sich auf der Website des BAG.
Im Februar 2022 hat das Stimmvolk die Volksinitiative Kinder ohne Tabak angenommen. Diese verlangte, dass jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche sehen können, verboten wird. Die Umsetzung erforderte eine Revision des Tabakproduktegesetzes (TabPG) und die Einführung einer Verordnung, die Anfang 2027 in Kraft treten soll.
Zu den Verkaufsstellen
Die Verkaufsstellen und die Online-Shops für Tabak- und Nikotinprodukte müssen sicherstellen, dass ihre Kundschaft volljährig ist. Auch bei Automaten, Apps und anderen elektronischen Medien, über die Tabak und Nikotin verkauft werden, muss eine Alterskontrolle erfolgen.
Zigaretten an Minderjährige abgeben
Erwachsene, die Minderjährigen eine Zigarette oder ein anderes Tabak- oder Nikotinprodukt geben, machen sich strafbar. Dies gilt auch, wenn die Produkte gratis abgegeben, also verschenkt werden. Im privaten Umfeld lässt sich dieses Verbot allerdings schwer durchsetzen. Oft finden Jugendliche Mittel und Wege, um das Verbot zu umgehen und solche Produkte von Dritten zu beziehen.